Steuerberatung Immobilien

Nutzen Sie meine Expertise, um Ihre Steuer­last zu optimieren und Ihr Vermögen weiter aufzubauen.

  • Für Immobilien­besitzer
  • Für private Investoren
  • Für Erben

Als Steuer­beraterin Hamburg berate ich Sie rund um Ihre Immobilie

Kauf, Finanzierung und Erbe

  • Immobilienkauf
  • Grunderwerbssteuer
  • Finanzierung
  • Steuervermeidung bei Kapitalanlagen
  • Vermeidung der Erbschaftssteuer

Vermietung und Verpachtung

  • Immobilien vermieten
  • Steuer­optimierung bei der Vermietung von Gewerbe­flächen
  • Steuer­optimierung bei Neu­bauten
  • Spielraum ausnutzen bei Instand­haltung und Renovierung

Verkauf und Schenkung

  • Steuer­optimierter Verkauf von Immobilien
  • Rechtzeitige Vermeidung von Erb­schaft- und Schenkungs­steuer

Nutzen Sie gern meine Expertise, um Ihre Steuer­last zu optimieren und Ihr Vermögen auf­zubauen.

 

KATHARINA THOMS
Steuerberaterin Immobilien

In den Medien

„Ein Steuerberater, der sich mit Immobilien auskennt? In Hamburg berät eine Expertin“

FOCUS ONLINE

Vorteile nutzen: Immobilien im Steuerrecht

Als Besitzer einer Immobilie kann man leicht scheinbare Kleinigkeiten übersehen, die später steuerliche Nachteile mit sich bringen.

Zum Beispiel sind Mieteinkünfte grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Jedoch kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Umsatzsteuer optieren – was ein Vorteil sein kann.

Deshalb lege ich großen Wert auf eine frühzeitige Beratung.

Dank umfassender Kenntnisse der relevanten Steuerarten und langjähriger Praxis mit privaten Immobilienbesitzern können wir Steuern optimieren und langfristige Entscheidungen optimal für Sie vorbereiten.

  • Häuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungen
  • Immobilien unter Denkmalschutz
  • Ferienwohnungen
  • Gewerbeobjekte
  • Garagen
  • Monteurs Wohnungen
  • Studentenwohnheime

Steuer­rechtliche Besonder­heiten für Immobilien­besitzer

Schnell kommt es beim Kauf (oder Erbe) von Immobilien zu Konstellationen, die steuerrechtlich besonders zu berücksichtigen sind:

  • Erbt jemand eine Immobilie, wird Erbschafts­steuer fällig (die bei frühzeitiger Planung oft weitest­gehend vermieden werden kann).
  • Entscheidet sich eine Erben­gemeinschaft, Immobilien zu vermieten / verpachten, entsteht eine Bruchteils­gemeinschaft mit Rechten, Pflichten und gegen­seitiger Abhängigkeit.
  • Wird an nahe Angehörige vermietet, muss ein Mindest­anteil der orts­üblichen Miete verlangt werden, um sämtliche Kosten absetzen zu können.
  • Damit die Vermietung eines Rendite­objekts Ihnen ohne viel Eigen­kapital hilft, Vermögen aufzubauen, sollten Sie vorab die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Kapital­anlage kalkulieren.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch:

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