Steuerberater Vermietung und Verpachtung

Steuern sparen – Rendite steigern:
Mit meiner Unterstützung als Steuerberaterin für Vermietung und Verpachtung können Sie die Steuerspar-Potenziale rund um Ihre Miet-Immobilien bequem ausschöpfen.

Steuern sparen als Vermieter

Vermietete Immobilien als lukrative Kapitalanlage erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit.
Oft liegt der Fokus zur Rendite-Optimierung aber nur auf den klassischen Hebeln, wie z.B. der Maximierung der Mieteinnahmen oder der Wertsteigerung der Immobilie.

Deutliches Potenzial zur Steigerung Ihrer Rendite bietet allerdings auch die gezielte Optimierung Ihrer Steuern!
Durch eine steueroptimale Bewirtschaftung ihrer Mietobjekte und eine vorausschauende jährliche Planung können Immobilienbesitzer ihre Steuerlast deutlich reduzieren.

Wussten Sie, dass Steuerersparnisse rund um Ihre vermieteten Immobilien planbar sind?

KATHARINA THOMS
Steuerberaterin Immobilien

In den Medien

„Ein Steuerberater, der sich mit Immobilien auskennt? In Hamburg berät eine Expertin“

FOCUS ONLINE

Sie wollen die steuerlichen Gestaltungsspielräume für Ihre vermieteten Immobilien besser nutzen? Als Steuerberaterin Immobilien berate ich Sie gern!

 

KATHARINA THOMS
Steuerberaterin Immobilien

Steuer-optimierte Renovierung und Sanierung Ihrer Immobilien

Die Wahl des richtigen Zeitpunkts ist entscheidend dafür, ob Renovierungsmaßnahmen und Sanierungen die Steuerlast senken oder ob sie steuerschädlich sind.
Mein Team und ich helfen Ihnen bei der Planung und haben die steuerlichen Auswirkungen für Sie im Blick!

Entscheidungssicherheit für Ihre Renovierungsvorhaben

Als Immobilienbesitzer planen Sie die Rendite Ihres Portfolios auf Jahre hinaus. Nach entsprechender Analyse kann ich Ihnen die steuer­optimalen Zeitpunkte nennen, um die verschiedenen Renovierungs-Maßnahmen umzusetzen.

Es wird unterschieden zwischen Erhaltungs­kosten, die sofort abgeschrieben werden können, und Aufwertungen bzw. Erweiterungs­aufwänden, die über die Rest­nutzungs­dauer abgeschrieben werden.

Beispiele für Renovierung und Sanierung

Wohnungen, Häuser sowie alle übrigen Immobilien müssen – auch mit den besten Mietern darin – regelmäßig renoviert werden. Sie sind sogar gesetzlich verpflichtet, Ihre Immobilien in Stand zu halten. Beispiele: ein neuer Anstrich, neuer Fußboden, die Bad­renovierung oder eine Dachsanierung.

Da viele Maßnahmen planbar sind, können Sie mit einer voraus­schauenden Kalkulation steuer­optimal verteilt werden.

Kreditfinanzierte Reparatur- und Sanierungsarbeiten

Nicht nur für den Kauf und den Bau neuer Gebäude, Wohnungen, Stellplätze etc. bietet es sich an, eine Finanzierung der Bank in Anspruch zu nehmen.
Auch für Wertsteigerungs-Projekte können Modernisierungs­darlehen genutzt werden, die ggf. steuerliche Vorteile bringen.
Selbstverständlich berücksichtige ich alle verfügbaren Instrumente, wenn ich Sie rund um Ihre Immobilien steuerlich berate.

Steuerberatung zu Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Als Immobilien­besitzer von Miet­objekten erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Einkommens­steuererklärung jährlich anzugeben sind.

Diese Einkünfte berechnen sich aus Ihren Miet­einnahmen abzüglich der Werbungs­kosten. Und hier bieten sich bei entsprechender Planung interessante Gestaltungs­spielräume:

Da Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach dem Zu- und Abfluss­prinzip erstellt wird, können Ausgaben, Abschreibungen und Investitionen gezielt im Hinblick auf eine minimale Steuerlast geplant werden.

Mieteinnahmen

Um die Rendite Ihrer Objekte zu steigern, werden Sie die Mieten regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anheben.
Die Miet­einnahmen – nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Gewerbe­flächen, Garagen oder Ferien­wohnungen – sind Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Steuer­erklärung allerdings um die Werbungs­kosten reduziert werden.

Werbungskosten

Werbungskosten sind Ihre Ausgaben rund um das Vermietungs­objekt. Sie senken das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
Dazu gehören: laufende Kosten (z.B. Büro, Verwalter, Versicherung, Grundsteuer), Darlehenszinsen (nicht Tilgung), Kosten für Renovierungen, Abschreibungen, …

Gebäudeabschreibungen

Besonders in den ersten Jahren nach einem Kauf bieten sich durch Gebäude­­abschreibungen attraktive Steuer­spar-Potenziale.
Das Gebäude (nicht aber das Grundstück) kann über 50 Jahre abgeschrieben werden und mindert so Ihr zu versteuerndes Einkommen aus der Vermietung.

Anlage V Einkommenssteuererklärung

Als privater Immobilien­­besitzer sind Sie im Rahmen der Steuer­erklärung verpflichtet, detaillierte Angaben zu Einnahmen und Ausgaben rund um Ihre Miet­objekte abzugeben.

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